Beim Eigentumsvorbehalt (lateinisch pactum reservati dominii) handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung. Er findet im Kaufrecht Anwendung: Durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts wird dem Käufer gestattet, den Kaufpreis in Raten zu zahlen. Zwar erwirbt der Käufer erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung Eigentum, allerdings darf er bereits vorher die Ware nutzen.
Der Eigentumsvorbehalt ist im Geschäftsverkehr äußerst verbreitet und gilt daher als eines der wichtigsten Kreditsicherungsmittel. Im deutschen Zivilrecht ist der Eigentumsvorbehalt in § 449 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.