Der einfache Dienst (bis 1939: unterer Dienst) ist in Deutschland die unterste Laufbahngruppe innerhalb eines viergliedrigen Laufbahnsystems für Beamte.
Die Gesetzgebungskompetenz für die Laufbahnen der Beamten (mit Ausnahme der Bundesbeamten) liegt seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern.[1] Ein viergliedriges Laufbahnsystem existiert nur noch im Bund, in Brandenburg und im Saarland. In Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen besteht ein dreigliedriges Laufbahnsystem; die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes wurde abgeschafft. In Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen zwei Laufbahngruppen, jedoch mit jeweils zwei Einstiegsebenen. Die Laufbahngruppen des einfachen und mittleren, die kein Hochschulstudium erfordern, sowie des gehobenen und höheren Dienstes, die ein Studium benötigen, wurden zusammengefasst. Das ehemalige Eingangsamt des einfachen Dienstes entspricht dem Ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1. Bayern und Rheinland-Pfalz unterscheiden keine Laufbahngruppen mehr; es bestehen aber vier Qualifikationsebenen bzw. Einstiegsämter. Das ehemalige Eingangsamt des einfachen Dienstes entspricht dort der ersten Qualifikationsebene bzw. dem ersten Einstiegsamt.[2]
Soldaten der Bundeswehr in der Dienstgradgruppe und in den Laufbahnen der Mannschaften gehören nicht zum einfachen Dienst. Sie haben jedoch Dienstgrade, die in der Bundesbesoldungsordnung A den gleichen Besoldungsgruppen zugeordnet sind wie die Ämter des einfachen Dienstes.