Einfahrsignal

Formeinfahrsignal des Bahnhofs Fridingen mit Ausfahrvorsignal

Das Einfahrsignal (Abkürzung: Esig), oft fälschlich Einfahrtsignal oder Einfahrtssignal, ist ein Eisenbahnsignal. Es gehört zu den Hauptsignalen und kennzeichnet die Grenze zwischen Bahnhof und freier Strecke („Bahnhofsgrenze“). Ist es nicht vorhanden, liegt die Bahnhofsgrenze an der Trapeztafel (Ne 1), oder bei fehlender Trapeztafel an der Spitze der Einfahrweiche. Mit der Fahrtstellung des Einfahrsignals gibt der Fahrdienstleiter seine Zustimmung zur Einfahrt eines Zuges in den Bahnhof. Auch eine ETCS-Halttafel (Signal Ne 14) kann als Einfahrsignal dienen.

Wie bei Hauptsignalen üblich, steht es in einem genau definierten Abstand vor dem ersten Gefahrpunkt, dem der einfahrende Zug ausgesetzt ist, falls er einmal nicht vor einem haltzeigenden Einfahrsignal zum Halten kommen sollte. Dieser Abstand wird Gefahrpunktabstand genannt und ist auf die vor dem Signal zulässige Geschwindigkeit ausgelegt. Er wird im Gegensatz zum Durchrutschweg hinter Zwischen- und Ausfahrsignalen immer freigehalten. In der Regel ist dies die erste Weiche im Einfahrweg, Einfahrweiche genannt. Wird über diese regelmäßig rangiert, wird das Einfahrsignal weiter zur freien Strecke hin verschoben, womit sich auch der maßgebliche Gefahrpunkt entsprechend verschiebt. In diesem Fall ist der Gefahrpunkt mit einer Rangierhalttafel mit der Bedeutung „Halt für Rangierfahrten“ (Signal Ra 10) gekennzeichnet.

Die Bahnhofsgrenze bzw. der Gefahrpunkt ist sowohl für den einfahrenden Zug als auch für das Rangieren innerhalb des Bahnhofs relevant. Beim Rangieren in Richtung auf das Einfahrsignal darf die Einfahrweiche bzw. die Rangierhalttafel nur ausnahmsweise mit schriftlichem Befehl als Erlaubnis (die eine genaue Zeitangabe, wann das Rangieren über den Gefahrenpunkt hinaus beendet sein muss, enthält) des Fahrdienstleiters überfahren werden. In diesem Fall darf während des Rangierens kein Zug in den Blockabschnitt vor dem Einfahrsignal eingelassen werden.

In der Regel müssen in Deutschland die Einfahrten in Bahnhöfe auf Hauptbahnen immer mit Einfahrsignalen gesichert sein; allerdings kann auf Nebenbahnen, bei denen die Einfahrgeschwindigkeit 50 km/h nicht überschreitet, auf sie verzichtet werden.[1]

  1. § 14 Abs. 2 EBO

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