Die deutsche Einheitsschule geht historisch unter anderem auf Bestrebungen des Allgemeinen Deutschen Lehrervereins zurück, der schon in der Revolution von 1848/49 wichtige Grundzüge eines künftigen Schulwesens entwickelte. Zu Beginn der Weimarer Republik entstand in Sachsen und Thüringen eine Schulreform, die sich mit den Begriffen Einheitsschule, weltliche Schule, Arbeitsschule und selbstverwaltete Schule umschreiben lässt (vgl. Greilsche Schulreform). Die vollständige Umsetzung dieses Konzepts ist jedoch 1923 verhindert worden.[1]
Dem dreigliedrigen Schulsystem in Deutschland steht im Bereich der Primar- und Sekundarstufe I eine Einheitsschule beziehungsweise Gesamtschule in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gegenüber. Die berufliche Bildung erfolgt in Deutschland vorwiegend im dualen System, während die Mehrzahl der EU-Länder berufsbildende Vollzeitschulen haben oder die Ausbildung ausschließlich in Betrieben organisieren.[2]