Dieser Artikel behandelt die Einnahme im finanziellen Sinne. Zur Eroberung im Militärwesen siehe Invasion (Militär), zu Arzneimitteln siehe Innere Anwendung.
↑Sönke Peters (Begründer), Rolf Brühl, Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre. Einführung. 12., durchgesehene Auflage. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München u. a. 2005, ISBN 3-486-57685-2 (Google Books).
↑Das (Netto-)Geldvermögen setzt sich aus den liquiden Mittel zuzüglich den Forderungen und abzüglich der Verbindlichkeiten zusammen.
↑Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Vahlen, München, 1993, S. 1007: „Als Geldvermögen wird die Summe aus Zahlungsmittelbestand (Kassenbestände und jederzeit verfügbare Bankguthaben) und Bestand an sonstigen Forderungen abzüglich des Bestandes an Verbindlichkeiten bezeichnet. Jeden Geschäftsvorfall, der zu einer Erhöhung des Geldvermögens führt, nennt man Einnahme; jeder Geschäftsvorfall, der eine Verminderung des Geldvermögens hervorruft, wird als Ausgabe bezeichnet.“