Einsatzgruppen-Prozess

Otto Ohlendorf während der Aussage zu seiner Person beim Einsatzgruppenprozess am 9. Oktober 1947

Der Einsatzgruppen-Prozess war der neunte von zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen. Er wurde vom 15. September 1947 bis zum 10. April 1948 im Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalastes durchgeführt, in dem bereits der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem International Military Tribunal (IMT) stattgefunden hatte. Im Gegensatz zum Hauptkriegsverbrecherprozess fand der Einsatzgruppen-Prozess vor einem amerikanischen Militärgericht (Nuremberg Military Tribunal, NMT) statt, es gab keine Viermächte-Kontrolle. Offiziell wurde der Fall als „The United States of America against Otto Ohlendorf, et al.“ (deutsch: „Die Vereinigten Staaten von Amerika gegen Otto Ohlendorf und andere“) bezeichnet.

Angeklagt waren 24 ehemalige SS-Führer, die als Kommandeure der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD die Verantwortung für die Verbrechen der Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion trugen. Die Einsatzgruppen erhielten vor Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion den Auftrag, sowjetische Funktionäre und die „jüdische Intelligenz“ der Sowjetunion zu ermorden. Innerhalb der ersten drei Monate des Krieges gegen die Sowjetunion eskalierte die Mordtätigkeit der Einsatzgruppen im Osten, so dass spätestens Anfang Oktober 1941 unterschiedslos jüdische Männer, Frauen, Kinder und Greise erschossen wurden. Auch versprengte Kriegsgefangene, „Zigeuner“, Psychiatriepatienten und Geiseln aus der Zivilbevölkerung gehörten zu den Opfern der Einsatzgruppen.[1] Die Zahl der Opfer, die von den Einsatzgruppen von Juni 1941 bis 1943 in der Sowjetunion ermordet wurden, wird auf mindestens 600.000, nach anderen Angaben auf mehr als eine Million Menschen geschätzt.[2] Die Anklage ging auf Basis der Einsatzgruppen-Meldungen von mehr als einer Million Opfern aus.[3]

Das Verfahren endete ohne Freisprüche: 14 Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, zwei erhielten lebenslange Haftstrafen und fünf wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren verurteilt. Ein Angeklagter verübte vor Prozessbeginn Suizid, einer schied wegen Krankheit aus dem Verfahren aus und ein weiterer wurde nach Anrechnung der verbüßten Untersuchungshaft entlassen. Im Zuge der Westintegration wandelte Hochkommissar John McCloy Anfang 1951 auf Empfehlung des Advisory Board on Clemency for War Criminals von den 14 Todesurteilen gegen die in Landsberg Inhaftierten des Einsatzgruppenprozesses zehn Urteile in Haftstrafen um. Davon wurden vier Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt und sechs Haftstrafen auf zehn beziehungsweise fünfundzwanzig Jahre reduziert. Vier Todesurteile wurden am 7. Juni 1951 vollstreckt. Auch die Haftstrafen weiterer Häftlinge wurden verkürzt. Die letzten drei Inhaftierten des Einsatzgruppenprozesses wurden im Mai 1958 aus der Haft entlassen.

  1. Johannes Hürter: Hitlers Heerführer: Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42. 2. Auflage. Oldenbourg, München 2007, ISBN 3-486-58341-7, S. 520–521.
  2. Literaturangaben zur Zahl der Opfer:
    • Leni Yahil, Ina Friedman und Haya Galai: The Holocaust: the Fate of European Jewry, 1932–1945. Oxford University Press US, 1991, ISBN 0-19-504523-8, S. 270, Tabelle 4 „Victims of the Einsatzgruppen Aktionen in the USSR“ gibt 618.089 Opfer der Einsatzgruppen in der Sowjetunion an.
    • Ronald Headland: Messages of Murder, 2. Auflage. Fairleigh Dickinson University Press, Rutherford (NJ) 2000, S. 124 gibt die Zahl der Opfer in der Verantwortung der Einsatzgruppen, eingeschlossen andere deutsche Polizeieinheiten und Kollaborateure, mit mehr als einer Million Menschen an.
    • Helmut Langerbein: Hitler’s Death Squads: The Logic of Mass Murder. Texas A&M University Press, College Station 2004, ISBN 1-58544-285-2, S. 15–16 gibt die Zahl der Opfer auf sowjetischem Territorium durch die Einsatzgruppen in Verbindung mit anderen SS-Einheiten, der Wehrmacht und der Polizei mit ungefähr anderthalb Millionen Menschen an, betont aber gleichzeitig die Schwierigkeiten der Schätzung und Abgrenzung.
  3. Benjamin Ferencz: Opening Statement of the Prosecution, vorgetragen am 29. September 1947. In: Trials of War Criminals Before the Nuernberg Military Tribunals Under Control Council Law No. 10. Vol. 4. District of Columbia 1950, S. 30.

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