Eintrittsalter

Im Versicherungswesen bezeichnet das Eintrittsalter das Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn. Der Versicherer berücksichtigt das Eintrittsalter bei der Kalkulation der Versicherungsprämie zu Beginn der gewünschten Versicherung. Es muss nicht dem tatsächlichen Alter entsprechen; ebenso muss die versicherte Person nicht auch Versicherungsnehmer sein.


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