Als Einwirkungen werden im Bauwesen alle auf das Tragwerk einwirkenden Kraftgrößen (Kräfte und Momente) sowie Verformungsgrößen definiert[1], die bei den Lastannahmen in der Baustatik berücksichtigt werden.
Dabei zählt beispielsweise
- zu den direkten Einwirkungen eine auf das Tragwerk einwirkende Kraft
- zu den indirekten Einwirkungen eine Verformung, z. B. infolge Setzung des Tragwerks.[1]
Die Einwirkungen werden außerdem unterschieden in
- ständige Einwirkungen, z. B. das Eigengewicht des Tragwerks (Wirkung der Schwerkraft) oder auch Anbauten wie Ausbau, Installationen etc.
- ungünstige Einwirkungen: belasten das Tragwerk
- günstige Einwirkungen: entlasten das Tragwerk bereichsweise
- veränderliche Einwirkungen wie Schnee- und Windlasten, Eisdruck, Wasserdruck, Auftrieb, Nutzlasten (Personen, Fahrzeuge, Überdruck in Tunnelbaustellen, Fahrkräne in Werkshallen etc.). Sie werden nur berücksichtigt, wenn sie sich ungünstig auf das Tragwerk auswirken.
- ↑ a b DIN EN 1991 Einwirkungen auf Tragwerke