Einzelhandelsverkaufspreis

Typischer Preisaufdruck aus der DDR
Verpackung eines Diaprojektors mit aufgedruckter ELN, HSL und EVP
Preisaufdruck mit VEP

Einzelhandelsverkaufspreis bzw. Endverbraucherpreis (abgekürzt EVP) war in der DDR die Bezeichnung für staatlich vorgeschriebene Festpreise von auszeichnungspflichtigen Einzelhandelswaren in Mark. Vor der Einführung des EVP gab es den Verkaufseinzel(handels)- oder Verbraucherendpreis (VEP). Diese Preise galten landesweit (einige Lebensmittel, jedoch keine auszeichnungspflichtigen, sowie Gaststättenpreise und Mieten waren in Ost-Berlin etwas teurer) und waren auf jeder Verpackung aufgedruckt oder auf der Ware selbst angebracht, da die Preise bei vielen Produkten über lange Zeiträume unverändert galten. Nur bei wenigen Artikeln wurde z. B. aus Gründen des Exports kein EVP angebracht. So hatten die meisten Filmpackungen von ORWO (VEB Filmfabrik Wolfen) keinen EVP-Aufdruck, da sie genau so in den Export gingen, wie sie im Inland verkauft wurden. Seit Anfang der 1980er Jahre wurden die Preise in Büchern, auf Landkarten und ähnlichen Druckerzeugnissen codiert aufgeführt, in der Regel in Form einer halbfett gedruckten fünfstelligen Zahlenfolge, wobei die letzten beiden Ziffern die Pfennige auswiesen.

Die Preisfestsetzung erfolgte unter staatlicher Aufsicht durch das Amt für Preise beim Ministerrat, im Wesentlichen unter Berücksichtigung der Herstellungskosten.[1] Die Preise wurden im Statistischen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik exemplarisch publiziert. Die EVP für Grundnahrungsmittel, Arbeits- und Kinderbekleidung, Spielwaren etc. wurden häufig mit staatlichen Zuschüssen gestützt, d. h. die Herstellungskosten dieser Waren lagen teilweise deutlich über dem jeweiligen EVP.[2] Langlebige Konsumgüter, Güter des gehobenen Bedarfs und Luxusartikel wurden dagegen mit erheblichen, staatlich festgelegten Preisaufschlägen verkauft.

Der EVP setzte sich rechnerisch aus dem Industrieabgabepreis (IAP) und der Großhandels- und Einzelhandelsspanne zusammen. Eine Mehrwert- oder ähnliche Steuer wurde nicht erhoben.

Es gab für die Warenabgabe von Großhandel an Einzelhandel im Übrigen auch den sogenannten Großhandelsverkaufspreis (GVP).

  1. Hans Böhme: Gebrauchswert und Preispolitik im sozialistischen Wirtschaftssystem, in: Weltwirtschaftliches Archiv 106, März 1971, S. 78–127, doi:10.1007/BF02696632.
  2. Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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