Eisenbahnaufsichtsorgan

Ein Eisenbahnaufsichtsorgan ist in Österreich mit Sicherheitsaufgaben betrauter Bediensteter eines Eisenbahnunternehmens. Gemäß § 30 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) ist jedes Eisenbahnunternehmen, das eine öffentliche Eisenbahn betreibt oder bedient, zur Bestellung behördlich vereidigter Eisenbahnaufsichtsorgane verpflichtet.


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