Eisenbahngesetz 1957

Basisdaten
Titel: Eisenbahngesetz 1957
Langtitel: Bundesgesetz über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den Verkehr auf Eisenbahnen
Abkürzung: EisbG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 60/1957
Datum des Gesetzes: 13. Februar 1957
Inkrafttretensdatum: 8. März 1957
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 60/2019
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Eisenbahngesetz 1957 (EisbG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, in dem die Organisation des österreichischen Schienenverkehrs geregelt wird. Weiters werden darin unter anderem zahlreiche Begriffsbestimmungen aufgezählt, die Grundlage der Ausbildung von Schienenfahrzeugführern festgelegt, das Verhalten in Eisenbahnanlagen sowie die Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsorgane geregelt.


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