Elektronischer Handel, auch Internethandel, Onlinehandel oder E-Commerce, bezeichnet Kaufvorgänge und Verkaufsvorgänge mittels Internet (oder anderer Formen von Datenfernübertragung). Frühe Ausprägungen des elektronischen Handels fanden sich in den Online-Portalen der 1980er Jahre, insbesondere in Form des Electronic Mall (elektronischen Einkaufszentrums) bei Compuserve.
Käufer und Verkäufer schließen online Kaufverträge; oft wird das Geschäft weitgehend automatisiert abgewickelt. Im weiteren Sinne umfasst der elektronische Handel jede Art von geschäftlicher Transaktion, bei der Internet-Anbieter – auch solche, die keine Handelsunternehmen sind – und Internet-Nachfrager als Transaktionspartner im Rahmen von Leistungsanbahnung, -vereinbarung oder -erbringung elektronische Kommunikationstechniken einsetzen. Eine IBM-Werbekampagne Ende der 1990er Jahre popularisierte den Begriff des Electronic Business als „eBusiness“.[1] Im engeren Sinne umfasst der elektronische Handel die über das Internet abgewickelten Geschäftsbeziehungen zwischen Internethändlern (also Handelsunternehmen, die das Internet ausschließlich oder (als Multi-Channel-Händler) zusätzlich zum stationären oder zum angestammten Versandgeschäft nutzen) und Internet-Nachfragern.[2] Waren aus dem präsentierten Angebot können, analog zum Einkauf bei einem stationären Handelsbetrieb, ausgewählt und in einen 'Warenkorb' aufgenommen werden. Der Bestellvorgang wird abgeschlossen, indem die Bestellung online übermittelt und bestätigt wird.
Mit der zunehmenden Verbreitung des elektronischen Handels steigt auch die Gefahr für Verbraucher, beim Kauf bei mit betrügerischer Absicht veröffentlichten Angeboten bzw. Internetseiten (Fakeshops), die bereits bezahlte Ware nicht zu erhalten.