Elektronisches Geld

Elektronisches Geld (kurz auch E-Geld, früher auch Computergeld, Netzgeld, digitales Geld oder Cybergeld genannt; englisch E-Money) ist ein Zahlungsmittel, unter dem man jeden elektronisch oder magnetisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten versteht, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Wirtschaftssubjekten (natürliche oder juristische Personen) als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird.

Kontoguthaben (Giralgelder) stellen elektronisches Geld dar. Es handelt sich um eine Forderung an die jeweilige Geschäftsbank auf Zentralbankgeld. Aus Perspektive der Geschäftsbank handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kontoinhaber, der sie nachzukommen hat – in physischer oder digitaler (elektronischer) Form (letzteres bei Überweisung an ein Konto bei einer anderen Bank).

Ist der Emittent eine Zentralbank, handelt es sich um Zentralbankgeld, das Geschäftsbanken unter gewissen Umständen in elektronischer Form oder physisch als Geldreserven zur Verfügung gestellt wird. Gesetzliches Zahlungsmittel ist derzeit (2023) allein Bargeld, je nach Ausgestaltung von Digitalem Zentralbankgeld könnte auch dieses aus juristischer Perspektive (bei Gesetzesänderung) gesetzliches Zahlungsmittel sein, woran (etwa Digitaler Euro) aktuell gearbeitet wird. Zurzeit wird das digitale Zentralbankgeld intensiv erforscht,[1][2] wurde aber erst in wenigen Ländern (etwa eNaira in Nigeria) ausgegeben.

  1. riksbank.se, E-krona project reports
  2. bis.org, Banko Central del Uruguay, Uruguayan e-Peso on the context of financial inclusion, 2018

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