Dieser Artikel oder Absatz stellt die
Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt. Der Nachlass wird ihr gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 BGB). Die einzelnen Personen werden als Miterben bezeichnet im Unterschied zum Allein-, Gesamt- oder Universalerben.