Erbprinz

Maria Manuela von Portugal trug ab 1527 den Titel Erbprinzessin acht Jahre lang, bis ihr jüngerer Bruder zum Thronfolger bestimmt wurde

Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist (Präsumtion), während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben. Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin. In kaiser- und königlichen Herrscherfamilien werden hingegen vorgesehene Thronfolger als Kronprinzessin oder Kronprinz betitelt, sowie die Ehefrau eines Kronprinzen (nach demselben Schema) Kronprinzessin.


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