Erfahrungssätze sind in Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine Grundlage des mittelbaren Beweises. Sie erlauben den Schluss von einer(m) oder mehreren bewiesenen Tatsachen (Indizien) auf einen noch zu beweisenden Sachverhalt. Erfahrungssätze können der allgemeinen Lebenserfahrung entstammen, aber auch dem Erfahrungsschatz von Experten.