Erfolgsqualifikation, auch erfolgsqualifizierter Tatbestand oder häufig erfolgsqualifiziertes Delikt, ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Strafrecht, und findet auch in anderen europäischen Systemen Anwendung.[1] Gekennzeichnet ist diese Qualifikation dadurch, dass ein Grunddelikt vorsätzlich erfüllt wird und daneben ein qualifizierter Erfolg eintritt und verursacht wird, aus dem härter bestraft wird. Der Eintritt des qualifizierten Erfolges bedeutet eine unmittelbare Realisierung der dem Grunddelikt spezifisch anhaftenden Gefahr.