Erfolgsqualifikation

Erfolgsqualifikation, auch erfolgsqualifizierter Tatbestand oder häufig erfolgsqualifiziertes Delikt, ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Strafrecht. Gekennzeichnet ist diese Qualifikation dadurch, dass ein Grunddelikt vorsätzlich erfüllt wird und daneben ein qualifizierter Erfolg eintritt und verursacht wird, aus dem härter bestraft wird. Der Eintritt des qualifizierten Erfolges bedeutet eine unmittelbare Realisierung der dem Grunddelikt spezifisch anhaftenden Gefahr.


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