Ermittlungserzwingungsverfahren

Ein Ermittlungserzwingungsverfahren ermöglicht im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten einer Straftat, die Staatsanwaltschaft gerichtlich zur Einleitung oder Fortführung eines Ermittlungsverfahrens zu verpflichten.[1] Hingegen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach vollständigem Abschluss der Ermittlungen keine Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben, durch ein Klageerzwingungsverfahren gerichtlich überprüfbar.[2]

  1. Mirko Laudon: Ermittlungserzwingungsverfahren. In: strafakte.de. Abgerufen am 9. Dezember 2019.
  2. OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018, Az. 1 Ws 109/18.

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