Ein Ermittlungserzwingungsverfahren ermöglicht im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten einer Straftat, die Staatsanwaltschaft gerichtlich zur Einleitung oder Fortführung eines Ermittlungsverfahrens zu verpflichten.[1] Hingegen ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach vollständigem Abschluss der Ermittlungen keine Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben, durch ein Klageerzwingungsverfahren gerichtlich überprüfbar.[2]