Ernst Rudolf Huber (* 8. Juni 1903 in Oberstein; † 28. Oktober 1990 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Staatsrechtler und „Kronjurist“ des „Dritten Reiches“.[1] In der Zeit des Nationalsozialismus war er einer der führenden Verfassungsrechtler und rechtfertigte die seinerzeitige Diktatur.[2] Bezüglich seiner Tätigkeit nach 1945 ist er am meisten bekannt für seine achtbändige Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, welche die Zeitspanne 1789–1933 – mit Schwerpunkt Preußen – umfasst und von 1957 bis 1991 erschien.