Die Erste Tschechoslowakische Republik (tschechisch první Československá republika, slowakisch prvá Československá republika) ist eine nachträglich entstandene inoffizielle Bezeichnung für die erste Zeit des tschechoslowakischen Staates, von der Unabhängigkeit 1918 bis zur Eingliederung der sudetendeutschen Gebiete 1938 in den NS-Staat infolge des Münchner Abkommens.