Extremismus ist ein in der Extremismusforschung umstrittener Begriff, mit dem Behörden und Gerichte in Deutschland seit etwa 1973 politische Einstellungen und Bestrebungen als grundsätzlich verfassungsfeindlich bewerten und im umstrittenen Modell des politischen Spektrums den äußersten Rändern außerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuordnen. Der Begriff ersetzte im amtlichen Sprachgebrauch den bis dahin gebräuchlichen Begriff Radikalismus, der seither für politische Einstellungen am Rande innerhalb des demokratischen Spektrums verwendet wird. In den spärlichen wissenschaftlichen Darstellungen werden teilweise die Differenzen zwischen den verschiedenen Formen des Extremismus hervorgehoben, mangelnde Differenziertheit vor allem hinsichtlich dem kapitalismuskritischen Linksextremismus bemängelt und die Verlagerung behördlicher, vermeintlich verbindlicher Vorstellungen in das Feld des politischen Diskurses kritisiert.