Die Exzellenzstrategie ist eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91b GG zur nachhaltigen Stärkung der Spitzenforschung und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Universitäten, die 2016 in Nachfolge der Exzellenzinitiative beschlossen wurde. Für die Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich insgesamt 533 Mio. Euro zur Verfügung, davon 385 Mio. Euro für die erste Förderlinie der Exzellenzcluster und 148 Mio. Euro für die zweite Förderlinie der Exzellenzuniversitäten. Die Mittel werden vom Bund und den jeweiligen Sitzländern im Verhältnis 75:25 getragen.