Die Fachaufsicht ist in Deutschland die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln.[1]
- ↑ Grundsätze zur Ausübung der Fachaufsicht der Bundesministerien über den Geschäftsbereich. In: olev.de. Bundesministerium des Innern, 2. Mai 2008, abgerufen am 18. Januar 2019.