Fachzahnarzt

Der Fachzahnarzt ist eine Gebietsbezeichnung für einen Zahnarzt, die nach der Approbation und einer erfolgreich absolvierten postgradualen drei- bis vierjährigen Weiterbildung erlangt wird.

Die erforderlichen Leistungs- und Befähigungsnachweise sind in Deutschland durch die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landeszahnärztekammern auf Grundlage der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer geregelt.[1]

  1. Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer. abgerufen am 1. Oktober 2014

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