Als Fahrdienstleiter (Fdl) werden Mitarbeiter von Eisenbahninfrastrukturunternehmen bezeichnet, denen auf den ihnen zugeordneten Betriebsstellen eigenverantwortlich die Zulassung der Zugfahrten obliegt.[1] In der Regel von Stellwerken aus bestimmen sie unter anderem über die Stellung von Signalen und von Weichen, die für Zugfahrten benötigt werden.[2]