Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen

Verkehrskontrolle der Polizei am Rügendamm (2006)

Das Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen (Alkohol, andere Drogen oder spezielle Medikamente) – Rechtsbegriff in Deutschland: „Trunkenheit im Verkehr“, in der Schweiz „Fahren in angetrunkenem Zustand“ (FiaZ) – ist in fast allen Ländern der Welt als Vergehen strafbar oder wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (je nach Einwirkung und den Folgen). Die Sanktionen und strafrechtlichen Nebenfolgen bei Überschreiten der festgelegten Blutalkoholkonzentrationen und/oder Atemalkoholkonzentrationen und Fahrten unter Drogen- und Medikamenteneinfluss auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land erheblich. Das erste nachweisbare Verwarnungsgeld wegen Trunkenheit am Steuer in Europa wurde am 10. September 1897 im Vereinigten Königreich gegen einen Taxifahrer verhängt.


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