Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen bezeichnet.
Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf:
- Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels
- Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels
- Schäden an mitgeführten Gegenständen
- Schäden durch Verlust von Gepäck
- Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug)
- Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise.