Fahrgastrechte

Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts in öffentlichen Verkehrsmitteln bei den Verkehrsunternehmen bezeichnet.

Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf:

  • Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels
  • Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels
  • Schäden an mitgeführten Gegenständen
  • Schäden durch Verlust von Gepäck
  • Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug)
  • Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise.

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