Als Fahrung, nicht zu verwechseln mit Befahrung, wird im Bergbau (im Gegensatz zur Förderung) jedwede Bewegung von Personen in einem Bergwerk unter Tage bezeichnet.[1] Dabei ist es unerheblich, ob sich der Bergmann aufgrund seiner eigenen Muskelkraft, durch die Hangabtriebskraft oder unter Zuhilfenahme von Maschinen fortbewegt.[2] Während der Fahrung in Grubenräumen, die nicht durch künstliches oder natürliches Licht erhellt werden, muss der Bergmann stets seine Grubenlampe eingeschaltet lassen.[3]
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 1.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 2.<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Quelle 7.