Feuerwehrgesetz (Deutschland)

Ein Feuerwehrgesetz (auch Brandschutzgesetz, Feuerschutzgesetz oder ähnlich benannt) definiert den Begriff der Feuerwehr sowie deren Aufbau und Aufgaben. Die Gesetze lösten die seit dem Mittelalter verwendeten Feuerlöschordnungen ab.

Frühe Formen der gesetzlichen Regelung des Brandschutzes sind bereits aus der Römerzeit bekannt, in der sie durch patrouillierende Feuerwächter auf ihre Einhaltung kontrolliert wurden.

Die die Feuerwehr betreffende Gesetzgebung liegt in Deutschland in den Händen der Bundesländer. Es wird in der Regel zwischen Pflichtaufgaben, die jede Feuerwehr übernehmen muss, und Zusatzaufgaben, die nicht zu den obligatorischen Kernaufgaben gehören, unterschieden.

In der Regel werden auch die Aufgaben der Träger einer Feuerwehr beschrieben. Meist sind die Gemeinden für die Aufstellung und Unterhaltung einer Feuerwehr zuständig. Den Kreisen ist oft die Unterhaltung einer Leitstelle übertragen. Zum Beispiel ist aber in Nordrhein-Westfalen geregelt, dass Berufsfeuerwehren, auch von kreisangehörigen Gemeinden, eine Leitstelle unterhalten müssen. Darüber hinaus sind auch Vorschriften zu Ausbildungseinrichtungen (Landesfeuerwehrschule), zur Aufsicht über die und zur Führung der Feuerwehren enthalten. Es wird außerdem geregelt, wann eine Freiwillige Feuerwehr oder eine Berufsfeuerwehr aufzustellen ist. Ferner gibt es Regelungen zum Rechtsverhältnis der Feuerwehrleute. Im Allgemeinen dürfen die Gemeinden Details in Satzungen regeln. Bestimmte Ausgestaltungen der Gesetze können auch von übergeordneten Dienststellen durch Verwaltungsvorschriften oder Rechtsverordnungen geregelt werden.

In einigen Ländern (z. B. Bremen, Sachsen) ist der gesamte Komplex der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes in einem Gesetz geregelt. In der Mehrzahl der Länder wurden hier aber einzelne Gesetze erlassen.

Das Brandschutzgesetz bildet zusammen mit weiteren Vorschriften (wie z. B. baurechtliche Vorschriften durch Bauordnungen) die Brandschutzvorschriften, die beim Bau und der Unterhaltung von Gebäuden oder der Durchführung von Veranstaltungen einzuhalten sind. Auch die in einigen Ländern geltende Rauchwarnmelderpflicht ist im Baurecht zu finden.


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