Filmerbe

Als Filmerbe, filmisches Erbe oder – je nach Definition – auch audio-visuelles Erbe bezeichnet man Bewegtbildmaterial, welches im öffentlichen Interesse für kulturelle, wissenschaftliche Bildungs- und Forschungszwecke gesammelt, erhalten und bereitgestellt wird.[1] Das Filmerbe ist Teil des gesamten Kulturerbes.

Zweck der Archivierung ist der Schutz der filmhistorischen Errungenschaften und die Wertschätzung des Films sowohl als Kunstform als auch als Zeugnis unserer Vergangenheit.[1] Dabei kommt dem Bewegtbild als kulturellem Gedächtnis des 20. und 21. Jahrhunderts eine besondere Funktion zu. Zweck der Archivierung ist die Bewahrung und der Zugang zu diesem Erbe in Gegenwart und Zukunft: als Massenmedium, Kunstform und Zeugnis der Vergangenheit. Diese Aufgabe wird vor allem von Filmarchiven übernommen, die sie meist mit systematischen Diskurs-, Bildungs- und Ausstellungsangeboten verbinden, um die gemeinsame Auseinandersetzung mit Filmemacherinnen, Sammlerinnen, Bildungsinstitutionen, verschiedenen Fachpublika und der breiten Öffentlichkeit zu fördern. Da das Bewegtbild nach und nach alle Lebens- und Arbeitsbereiche der Gesellschaft durchdrungen hat, ist das Filmerbe unverzichtbarer Bestandteil und Gegenstand von Zeit-, Kultur-, Kunst-, Technik-, Material-, Wirtschafts- und Wissenschaftsgeschichte.

  1. a b SEV 183: Europäisches Übereinkommen zum Schutze des audio-visuellen Erbes (Amtliche Übersetzung Deutschlands). Council of Europe, Straßburg, 8. November 2001.

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