Als finaler Rettungsschuss (auch gezielter Todesschuss) wird in Deutschland der gezielt tödliche Einsatz von Schusswaffen durch die Polizei bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe Gefahr von Dritten abzuwenden, falls keine anderen Mittel verfügbar sind. Ein Einsatzbereich sind etwa Geiselnahmen, bei denen weder Verhandlungen erfolgreich waren noch der Einsatz nichttödlicher Waffen eine realistische Aussicht auf Erfolg bietet.
In der Praxis kommt es sehr selten zum finalen Rettungsschuss. In den zehn Jahren von 1988 bis 1997 wurden in der Bundesrepublik Deutschland bzw. später in Gesamtdeutschland fünf Fälle gezählt. Häufiger Grund für Schusswaffengebrauch der Polizei in Deutschland gegenüber Personen sind nicht-tödliche Schüsse zur Nothilfe, Schüsse aufgrund einer vermeintlichen oder echten Notwehrlage des schießenden Polizisten, das Verhindern von Straftaten oder der Flucht eines Straftäters.[1]
In Österreich wird dies als „zulässiger lebensgefährdender Waffengebrauch“ (Waffengebrauchsgesetz 1969) bezeichnet. In der Schweiz existiert kein einheitlicher Begriff. Der Begriff finaler Rettungsschuss wurde seit seiner ersten Verwendung als verharmlosend (Euphemismus) kritisiert und wird in den Polizeigesetzen der Bundesländer nicht verwendet.