Finanzkraft

Als Finanzkraft werden im Finanzausgleich die bei durchschnittlicher Anspannung der Steuereinnahmequellen erzielbaren Einnahmen von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden bezeichnet.[1] Die Finanzkraft ist auch ein Rechtsbegriff im Kartell- und Wettbewerbsrecht.

  1. Verlag Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, 1990, S. 260

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