Findelkind

Findelkind, Gemälde von Gabriel von Max

Findelkind (Neutrum[1][2]; teilweise auch Fundkind oder Findling, mittelhochdeutsch vundelinc für ausgesetztes, gefundenes Kind[3]) ist eine Bezeichnung für ein aufgefundenes, in der Regel namenloses Kind, das zuvor von den unbekannten Eltern[4] (meistens der Mutter) häufig kurz nach der Geburt aktiv ausgesetzt oder abgegeben wurde. Diese Kinder im Säuglingsalter wurden oft in der Hoffnung zurückgelassen, dass sie jemand findet und aufnimmt. Seit dem Zeitalter der Aufklärung werden auch die Kinder als Findelkinder bezeichnet, die von ihren Eltern in einer Anstalt (Findelhaus) abgegeben werden.[5]

Gründe, die zum Aussetzen oder Abgeben von Kindern führen können, sind u. a. wirtschaftliche Not der Eltern, Missbildungen und körperliche Gebrechen des Kindes sowie kulturelle Aspekte wie Illegitimität, Opferung oder Darbietung an Götter.

  1. DUDEN Wörterbuch
  2. DWDS
  3. DUDEN. Das Herkunftswörterbuch. 4. Auflage. Mannheim/Zürich 2007.
  4. Der Brockhaus in einem Band. Leipzig 2000.
  5. Verena Pawlowsky: Das „Aussetzen überlästiger und nachtheiliger Kinder“. Die Wiener Findelanstalt 1784–1910. In: Österreichische Gesellschaft für Geschichtswissenschaften, Wien (Hrsg.): Die Kinder des Staates/Children of the State. Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften. Band 25/2014/1+2. StudienVerlag Ges.m.b.H. 2014 doi:10.25365/oezg-2014-25-1-2

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