Firmentarifvertrag

Firmen-, Unternehmens-, Haus- oder Werktarifvertrag sind Begriffe, die sich zur Beschreibung eines Tarifvertrages, der von einem einzelnen Unternehmen mit einer Gewerkschaft abgeschlossen wird, eingebürgert haben. Im Tarifvertragsgesetz kommen diese Termini nicht vor.

In Firmentarifverträgen können, wie in Branchen- oder Verbandstarifverträgen, alle Normen, „die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können“ (§ 1 Tarifvertragsgesetz), vereinbart werden. Firmentarifverträge schließen beispielsweise die IG Metall mit der Volkswagen AG, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit IBM und die IG Bergbau, Chemie, Energie mit den großen Mineralölkonzernen ab.


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