Flugingenieur

Flugingenieur bei der Arbeit an Bord einer KC-10
Arbeitsplatz eines Flugingenieurs an Bord einer Iljuschin Il-86

Ein Flugingenieur (auch Bordingenieur oder Zweiter Offizier genannt) ist ein Cockpitmitglied und gehört zur Mindestbesatzung älterer großer Verkehrsflugzeuge mit einem Dreipersonencockpit. Er ist neben dem Kapitän (Kommandant) und dem Kopiloten (auch Erster Offizier genannt) das dritte Besatzungsmitglied im Cockpit. In Deutschland führt eine eigenständige zweieinhalbjährige Ausbildung, die mindestens ein Fachhochschulstudium voraussetzt, zur Flugingenieurslizenz.

Der Flugingenieur hat die Aufgabe, die Flugzeugsysteme wie die Druckkabine, die Treibstoffversorgung und die Triebwerke zu überwachen und zu bedienen. Im Fehlerfall sorgt er für Abhilfe. Er liest Checklisten und führt am Boden sowie in der Luft die technischen Kontrollen des Flugzeugs durch. Seit den 1980er Jahren werden die Aufgaben des Flugingenieurs aufgrund fortschreitender Automatisierung der Cockpits weitgehend von den Piloten wahrgenommen.


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