Flugzeugabsturz bezeichnet je nach Sprachgebrauch verschiedene Arten von Flugunfällen. Der Begriff ist im Gegensatz zu Flugunfall nicht offiziell definiert. In amtlichen Veröffentlichungen, insbesondere der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), werden mit Absturz Flugunfälle bezeichnet, bei denen die Maschine ihre Flugfähigkeit verliert und nicht mehr kontrolliert gelandet werden kann. Auch Kontrollverlust bei bestehender Flugfähigkeit kann zum Absturz führen, z. B. durch Fehlbedienung seitens der Piloten wie im Fall des Air-France-Flugs 447.
Der Flugzeugabsturz unterscheidet sich damit von Start- oder Rollunfällen, von der Bruchlandung (bei der es während einer normalen Landung oder Notlandung zu Beschädigungen gekommen ist) sowie vom Controlled flight into terrain (CFIT), bei dem ein voll funktionsfähiges Flugzeug mit Gelände kollidiert. Lediglich das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verwendet den Begriff jedoch auch für CFIT und spricht von einem „kontrollierten Absturz ins Gelände“.[EN 1] In deutschsprachigen Medien wird der Begriff zudem häufig auch für Flugunfälle verwendet, bei denen weder ein Kontrollverlust noch ein CFIT vorliegt.
Entgegen der häufig anzutreffenden Befürchtung führt der Ausfall sämtlicher Triebwerke, etwa infolge von Treibstoffmangel, nicht zwangsläufig zu einem Absturz. Flugzeuge sind generell auch ohne den Schub der Triebwerke flugfähig, müssen dann aber zur Geschwindigkeitserhaltung im Gleitflug Höhe abbauen.[Anm 1] Zur Notversorgung der technischen Systeme besitzen einige Großflugzeuge ein spezielles, ausklappbares Windrad (RAT), das vom Fahrtwind angetrieben wird.
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