Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein gewohnheitsrechtlich anerkannter Anspruch aus dem Rechtskomplex des deutschen Staatshaftungsrechts. Mit ihm kann rechtswidriges hoheitliches Handeln beseitigt werden, das durch den Vollzug eines Verwaltungsaktes entstanden ist, sofern der Eingriff eine Verletzung von subjektiven Rechten des Anspruchstellers darstellt.
Anders als zahlreiche andere Rechtsinstitute des Staatshaftungsrechts, die auf Geldersatzleistungen gehen, richtet sich der Anspruch auf naturale Wiederherstellung des ursprünglichen rechtmäßigen Zustands. Da es sich gerade um keinen Schadensersatzanspruch handelt, kommt eine Naturalrestitution, welche auf die Herstellung eines hypothetisch bestehenden Zustand gerichtet ist, nicht in Betracht, stattdessen ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Eröffnet ist der Verwaltungsgerichtsweg. In Betracht kommen vornehmlich die Anfechtungsklage, daneben die allgemeine Leistungsklage und die Verpflichtungsklage.