Folgezugbetrieb

Zwei Triebwagen der Schaf­berg­bahn fol­gen ein­an­der im Sicht­ab­stand.
Straßenbahn in Rumänien: Zwei in einer Kreuzungsstelle ste­hen­de, nicht miteinander verbundene Trieb­wa­gen (hinten) war­ten die Kreu­zung mit einem in Ge­gen­rich­tung in die Stelle einfahrenden (vorne) ab.

Als Folgezugbetrieb oder Zugfolgebetrieb bezeichnet man die Fahrt nicht miteinander verbundener Zugeinheiten mit je eigenem Antrieb (Triebwagen) in gegenseitigem Sichtabstand. Sie verkehren unter einer gemeinsamen Zugnummer. Das Verfahren wird angewendet, wenn entweder die Fahrzeuge nicht kuppelbar sind oder die Streckenverhältnisse das Verkehren von entsprechend längeren Zügen nicht erlauben.

Diese Betriebsform war früher häufig bei Überlandstraßenbahnen zu finden und wird heute noch bei vielen Zahnradbahnen, wie zum Beispiel der Bayerischen Zugspitzbahn, angewendet. Erforderlich sind genügend lange Kreuzungsgleise, hinreichend wirksame Bremsen, um innerhalb des Sichtabstandes zum Stehen kommen zu können, und Sichtverhältnisse, die das Einhalten der Mindestabstände sicher ermöglichen.

In der Schweiz werden im Zugfolgebetrieb verkehrende Züge als Zugverband bezeichnet.[1]

  1. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2020. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2020 (PDF; 9 MB). R 300.15, Abschnitt 2 Zugverband

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