Die forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Begutachtung, der Unterbringung und der Behandlung von psychisch kranken Straftätern befasst. Psychiater können die Bezeichnung „Schwerpunkt Forensische Psychiatrie“ führen, wenn sie die von der Ärztekammer in der Weiterbildungsordnung definierten Bedingungen erfüllen.
Im engeren Sinn befasst sich die forensische Psychiatrie mit Fragen, die von Gerichten und Behörden im Gebiet der Psychiatrie gestellt werden. Gutachten in der forensischen Psychiatrie haben eine größere Bedeutung als in anderen medizinischen Fachgebieten, weil ihnen freiheitsentziehende Maßnahmen folgen können. Die gutachterliche Beurteilung befasst sich bevorzugt mit den Voraussetzungen der Schuldfähigkeit von Straftätern, die in Deutschland in den Paragraphen § 20 und § 21 StGB geregelt sind.