Freileitungsmast

Freileitungsmasten: links ein Stahlfachwerkmast einer 110-kV-Leitung, rechts ein Betonmast einer 20-kV-Leitung mit schaltbarem Abgriff

Der Freileitungsmast (umgangssprachlich Strommast oder Hochspannungsmast) ist eine Konstruktion für die Aufhängung einer elektrischen Freileitung.

Übernimmt der Freileitungsmast eine reine Tragfunktion, so spricht man von einem Tragmast. Freileitungsmasten, an denen Sektionen von Leiterseilen enden, bezeichnet man als Abspannmast. Daneben gibt es noch Abzweigmasten für die Realisierung von Leitungsabzweigen, Kabelendmasten für den Übergang Erdkabel zu Freileitung, sowie „Endabspannmasten“ für einseitige Leiterzüge, beispielsweise als letzter Mast einer Freileitung vor Schaltanlagen (s. DIN EN 50341).

Je nach der elektrischen Spannung der Freileitung werden unterschiedliche Freileitungsmasten verwendet. Je nach vorhandenen Rohmaterialien werden die Masten aus Stahl, Beton oder aber auch aus Holz hergestellt. Im D-A-CH-Gebiet wird der Stahlmast in den oberen Spannungsebenen am häufigsten eingesetzt, während in den unteren Spannungsebenen, sowie beispielsweise als Telefonmast vorwiegend Holzmasten zum Einsatz kommen. Vermehrt werden Masttypen auch dem notwendigen Naturschutz angepasst, um beispielsweise Zugvögeln möglichst wenig Hindernis darzustellen.


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