In Deutschland ist eine staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde (oder Fremdenverkehrsort) ein Prädikat, das einer Gemeinde oder einem Gemeindeteil vom zuständigen Ministerium eines Landes verliehen werden kann.
Weitere geschützte Prädikate sind Kurort, Luftkurort und Erholungsort.
Eine staatliche Anerkennung ist in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe bzw. einer Kurtaxe.
Die Grundlage für die Anerkennung ist teils ein Gesetz, in Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Verordnung.