Unter Frequenzverwaltung versteht man jede staatliche Dienststelle (Hoheitsträger), die für die Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie dem Internationalen Fernmeldevertrag und der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) verantwortlich ist. Aktuell ist die Ausgabe von 2024, die die Ergebnisse der Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) beinhaltet.[1]