Friedensgericht

Im angelsächsischen Raum ist das Friedensgericht eine mit juristischen Laien besetzte Instanz der unteren Rechtsprechungsebene zur Wahrung des gesellschaftlichen Friedens bei Streitigkeiten von geringem Streitwert. Der Friedensrichter ist im Allgemeinen ein kommunal gewähltes Amt.

Im deutschsprachigen Raum außerhalb Deutschlands findet sich die Bezeichnung Friedensgericht für eine niedrige Instanz der Gerichtsbarkeit ähnlich dem deutschen Amtsgericht. Die Einrichtung existiert in den beiden Ostkantonen Belgiens, im Großherzogtum Luxemburg und seit 1995 in Südtirol – mit jeweils unterschiedlichen Zuständigkeiten.

Vom Friedensgericht zu unterscheiden ist der Schiedsmann, der im deutschen Bundesland Sachsen (§ 3 SächsSchiedsGütStG) und in mehreren Schweizer Kantonen Friedensrichter (in anderen Kantonen Vermittler) heißt (siehe Schlichtungsbehörde).


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