Friedrich Fromhold Martens

Friedrich Fromhold Martens, um 1900

Friedrich Fromhold Martens (* 15. Augustjul. / 27. August 1845greg. in Pärnu; † 7. Junijul. / 20. Juni 1909greg. in Walk; zum Sterbeort siehe Literatur, zu Namensschreibweise und -varianten siehe Persönliche Lebensumstände und Tod) war ein russischer Diplomat und Jurist. Er wirkte insbesondere im Bereich des Völkerrechts und fungierte als Unterhändler Russlands bei den Verhandlungen zu einer Reihe von internationalen Abkommen. Darüber hinaus war er mehrfach erfolgreich als Vermittler in Konflikten zwischen verschiedenen Ländern tätig.

Während der Ersten Haager Friedenskonferenz im Jahr 1899 schlug er die später nach ihm benannte Martens’sche Klausel vor, die bis in die Gegenwart als wichtiger Grundsatz des humanitären Völkerrechts angesehen wird. Sie besagt, dass in allen Situationen während eines Krieges, die nicht durch geschriebenes internationales Recht geregelt sind, die allgemein üblichen Gebräuche, die Grundsätze der Menschlichkeit und die Forderungen des öffentlichen Gewissens das Handeln bestimmen sollen. Darüber hinaus wurde während der Konferenz sein Entwurf für eine Konvention zu den Regeln und Gebräuchen des Krieges, den er bereits ein Vierteljahrhundert zuvor für die Brüsseler Konferenz von 1874 ausgearbeitet hatte, als Haager Landkriegsordnung angenommen.

Friedrich Fromhold Martens gilt damit als Begründer der Haager Traditionen des humanitären Völkerrechts und als einer der einflussreichsten Völkerrechtsexperten seiner Zeit. Für seine vielfältigen Vermittlungsbemühungen sowie für seine Rolle bei den Haager Friedenskonferenzen und seinen Einsatz für die Etablierung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit wurde er vielfach geehrt und in den Jahren von 1901 bis 1908 für den Friedensnobelpreis nominiert. Er kam mehrfach in die engere Auswahl des Nobelpreiskomitees und wurde in einigen älteren Werken fälschlicherweise als Preisträger des Jahres 1902 genannt.


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