Funkdienst

Parabolantenne zum Empfang von Wettersatelliten, daneben Kurzwellen-Amateurfunkantenne

Ein Funkdienst (englisch radiocommunication service) umfasst entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst[1] (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die Gesamtheit der Funkanwendungen oder Funknutzungen, deren Verwendungszweck ein wesentliches gemeinsames Merkmal besitzt. Er kann u. a. der Übermittlung, der Aussendung oder dem Empfang von Funkwellen für Zwecke des Fernmeldeverkehrs oder der Radioastronomie dienen. Funkdienste können rein zivil, militärisch oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genutzt werden.

Falls nichts Gegenteiliges angegeben ist, bezieht sich jeder in der VO Funk genannter Funkdienst auf die terrestrische Anwendung, wobei die VO Funk vereinbarungsgemäß das elektromagnetische Spektrum von 8,3 kHz bis 3000 GHz reguliert und weltweit an Funkdienste zuweist.

  1. VO Funk, Ausgabe 2012, Artikel 1.19

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