Garage

Garage – im Stil der neuen SachlichkeitFrankfurt am Main
Garagen mit Schwingtor und vorgelagertem Carport

Eine Garage ist eine meist abschließbare, überdachte und durch feste Wände (mit Garagentor) umschlossene Abstellmöglichkeit (Stellplatz) für Fahrzeuge, meist Autos, aber auch Seilbahn-Fahrbetriebsmittel. Überdachte Abstellmöglichkeiten für Schienenfahrzeuge haben je nach Land unterschiedliche Bezeichnungen, in der Regel werden sie aber nicht als Garage bezeichnet. In Österreich und der Schweiz werden diese bei Straßenbahnen häufig als Remise bezeichnet. So wurden früher auch Abstellmöglichkeiten für Kutschen benannt, sodass sich die beiden Worte bei Einführung des Automobils um 1900 überschneiden. In Österreich und der Schweiz umfasst der Begriff Garage auch Reparatur-Werkstätten und Depots für Omnibusse oder Oberleitungsbusse. Das Wort Garage stammt, wie das verwandte gare (‚Bahnhof‘), aus dem Französischen, garer bedeutet ‚sicher verwahren‘.

Bei den Garagen lassen sich Einzelgaragen und Großgaragen (Schweiz: Einstellhalle) unterscheiden. Während bei einer Einzelgarage das Fahrzeug seinen eigenen abschließbaren Raum besitzt, dient die Großgarage zur Aufnahme mehrerer Fahrzeuge. Einige Großgaragentypen bieten jedoch durch Rolltor und Gitter zwischen einzelnen Stellplätzen ebenfalls die Möglichkeit, ein Fahrzeug separat einzuschließen. Teilweise werden Großgaragen auch mit Kameras überwacht. Garagen müssen nicht verschließbar sein, solche Garagen werden Carports genannt.[1] Eine Garagenanlage, die von mehreren Besitzern benutzt wird, bezeichnet man auch als Gemeinschaftsgarage.

Großgaragen zum kurzfristigeren Einstellen (Parken) heißen hingegen Parkhaus. In den Untergrund verlegte Garagenräume nennt man Tiefgarage, das umfasst jedoch dauerhafte Stellplätze wie temporäre Parkplätze.

  1. Ein Indiz darauf, dass eine solche Definition möglich ist, ist bei Bezug auf Deutschland die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze. Dort in § 1 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 findet sich der Hinweis, dass es offene Garagen sowie geschlossene Garagen gibt.

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