Gaskammern und Krematorien der Konzentrationslager Auschwitz

Im Lagerkomplex des KZ Auschwitz gab es sieben Gebäude, die als Gaskammern dienten. Sie befanden sich im Stammlager KZ Auschwitz (auch KZ Auschwitz I genannt) und im KZ Auschwitz-Birkenau (KZ Auschwitz II). Keine derartigen Einrichtungen besaß der Lagerteil KZ Auschwitz-Monowitz (KZ Auschwitz III), aufgrund seiner Funktion als Zwangsarbeitslager.

Zur Vernichtung der Leichen gab es in den beiden Lagern fünf Krematorien und weitere drei Orte, an denen Leichen in Verbrennungsgruben beseitigt wurden. Diese Anlagen wurden zum Massenmord an den rund 900.000 Opfern in industriellem Maßstab verwendet. Die Leichen weiterer 200.000 Häftlinge, die aufgrund von Arbeitsbedingungen, Hunger, Krankheiten, medizinischen Versuchen und Exekutionen gestorben waren, wurden ebenfalls in diesen Krematorien und Verbrennungsgruben verbrannt.

Die Anlagen waren jedoch nicht gleichzeitig in Betrieb. Von der ersten Vergasung im Jahr 1941 bis zur täglichen Ermordung der Insassen mehrerer Eisenbahntransporte bei der „Ungarn-Aktion“ 1944 wurden diese laufend ausgebaut und anhand gewonnener Erfahrungen deren Technik und Betrieb optimiert.

Die Vernichtung der Juden wurde von der SS-Führung im Wesentlichen als eine rein technische und logistische Problemstellung betrachtet, die es zu lösen galt. Ethische Aspekte und unzweckmäßige Brutalität spielten hierbei keine Rolle – es ging der Lagerleitung und dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) vorrangig um möglichst hohe Effizienz bei der Vernichtung. Allein die im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau installierten Gaskammern hatten eine Kapazität von 8696 Personen pro Vergasung und konnten mehrmals täglich benutzt werden. In den Krematorien konnten 4416 Leichen in 24 Stunden verbrannt werden, die Kapazität der Verbrennungsgruben war prinzipiell unbegrenzt.


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