Gastprofessor

Gastprofessor ist die Bezeichnung für eine Person, die vorübergehend – für einen Zeitraum zwischen einem und zwölf Semestern – an einer Hochschule als Professor lehrend und forschend tätig ist. Hat der Gastdozent einen Lehrauftrag, spricht man mitunter auch von einem Visiting Professor.

Im Regelfall sind Gastprofessoren den anderen Professoren als Hochschullehrer weitgehend gleichgestellt: Sie vertreten ihr Fach selbständig in Lehre und Forschung; sie nehmen Prüfungen ab und arbeiten in der akademischen Selbstverwaltung mit, wenngleich sie in den Gremien in der Regel nicht stimmberechtigt sind. Die volle Einbindung in die Verantwortung der Hochschule unterscheidet den Gastprofessor klar vom Lehrbeauftragten und vom Honorarprofessor. Daher ist das Präfix „Gast-“ etwas irreführend. An einigen Hochschulen dürfen sie für die Dauer ihrer Tätigkeit den Titel Professor führen.

Die Gastprofessur ist oft eine Variante der Vertretungsprofessur, bei der eine vakante Stelle vorübergehend besetzt wird, bis ein reguläres Berufungsverfahren abgeschlossen oder solange der eigentliche Stelleninhaber beurlaubt ist.

Ein Gastprofessor kann sein:


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