Gauwirtschaftsberater

Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurden 1933 Gauwirtschaftsberater berufen, die die Gauleiter in wirtschaftlichen Fragen beraten sollten. Die Gauwirtschaftsberater waren vornehmlich für die Belange mittelständischer Unternehmen zuständig, ohne sich als deren Interessenvertretung zu verstehen.[1] An der „Arisierung“ waren die Gauwirtschaftsberater durch die Ausschaltung von Juden aus der mittelständischen Wirtschaft beteiligt.

  1. Kratzsch: Der Gauwirtschaftsapparat der NSDAP. 1989, S. 501.

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